Hilfe bei Identitätsdiebstahl | Fragen & Antworten 

 

Wie bemerkt man einen Identitätsdiebstahl?

 

Ihre Schufa-Selbstauskunft enthält Schuldeneinträge, die Sie nie gemacht haben? Versandhäuser und Unternehmen, mit denen Sie niemals eine Rechtsbeziehung hatten, haben Ihre Bonität überprüft? Sie bekommen Rechnungen und Mahnungen für Bestellungen, die Sie nie getätigt haben? Bei einer Verkehrskontrolle hält man Sie fest, weil Haftbefehle gegen Sie vorliegen, obwohl Sie sich nichts haben zu Schulden kommen lassen? Dann sind Sie mit sehr großer Wahrscheinlichkeit Opfer von Identitätsdiebstahl geworden. 

 

 

Zur Begriffsklärung, was NICHT dazu gehört:

 

- von der Kreditkarte wurde widerrechtlich abgebucht

- vom Konto wurde widerrechtlich abgebucht

- betrügerische Unternehmen (Gewinnspiele, Lotterien, Abo-Fallen) buchen Geld vom Konto ab, obgleich man nie einen schriftlichen Vertrag mit ihnen abgeschlossen hat, sondern allenfalls telefonisch oder im Internet mit diesen Firmen Kontakt hatte und versehentlich in eine Abzock-Falle geraten ist 

 

In diesen Fällen handelt es sich meist um ganz gewöhnliche Betrugsfälle, die Sie sofort bemerken können, da man Ihnen an das reale, eigene Konto ranwill. Lassen Sie die Gelder einfach zurückbuchen und erstatten Sie vorsorglich Anzeige wegen Betrugs. Sollten Sie von den Abo-Abzockern oder Gewinnspiel-Unternehmen weiterhin belästigt werden, schalten Sie einen Anwalt ein.

 

 

Was tun die Betrüger mit der Identität von Fremden? 

 

Im Fall eines ECHTEN Identitätsdiebstahls verwenden Betrüger Ihren Namen und mindestens auch Ihr Geburtsdatum, um damit Straftaten wie Warenkreditbetrug oder Handel mit Kinderpornos zu begehen. In besonders schlimmen Fällen eröffnen Betrüger mit der geklauten Identität  und häufig auch unter Verwendung eines verlorenen Passes Konten, nehmen Kredite auf, schließen horrende Leasing- oder Kaufverträge für hochwertige Waren ab oder beginnen betrügerischen Online-Handel auf Autkionsplattformen wie Ebay. Es gibt auch Fälle, in denen Pädophile die Identität Unbescholtener verwenden, um beispielsweise Minderjährige in Internetchats zu belästigen. Deutlich häufiger und meist in Verbindung mit Mobbing oder Stalking legen die Übeltäter falsche Accounts in sozialen Netzwerken an, um  den Ruf ihrer Opfer zu beschädigen. 

 

 

Wie kommen die Betrüger an die Daten?

 

Alles, was es braucht, um sich der Bonität eines unbescholtenen Bürgers zu bemächtigen, ist der Name und das Geburtsdatum. Weiß man dann noch, welchem Beruf derjenige nachgeht, hat man schon mal hinreichende Indizien darauf, wie hoch dessen Bonität ist. Name, Beruf, Geburtsdatum - alles das sind Daten, die man einfach über die meisten Menschen herausfinden kann. Dazu sind nicht mal Phishingmails notwendig. Es reicht der Blick in die sozialen Netzwerke wie Facebook, Xing oder LinkedIn, wo Nutzer reihenweise ihre realen Geburtsdaten veröffentlicht haben. Viele - insbesondere Medienschaffende,  Künstler, Politiker und Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen - haben ihre Geburtsdaten ohnehin auf ihrer Website veröffentlicht oder können es gar nicht verhindern, dass diese sensiblen Daten in Internetlexika  wie der Wikipedia oder Branchendiensten publiziert werden.

 

Zudem blüht unter Kriminellen ein Handel mit Datensätzen. Es gibt ganze Internetforen, in denen die Daten Hunderttausender Bürger getauscht werden. Ob geklaute Daten-CDs aus Banken und Unternehmen, gehackte Datenbanken, Pishingmails oder der Handel mit verlorenen und gestohlenen Pässen -  personenbezogene Daten sind viel wert und niemand kann wirklich garantieren, dass sie am Ende nicht doch missbraucht werden.  

 

Darum sollten Sie darauf achten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich in Umlauf zu bringen. Geben Sie in sozialen Netzwerken niemals Ihr reales Geburtstdatum an und veröffentlichen Sie dieses auf keinen Fall. Sofern Sie dies getan haben, löschen Sie es oder bringen Sie einen Zahlendreher rein. Eine gute Gelegenheit, sich um ein Jahr jünger zu machen. Löschen Sie Ihr Geburtsdatum aus dem Lebenslauf von Ihrer Website.  

 

Ein sensibler Umgang ist übrigens auch bei "analogen Daten" angebracht, denn es gibt auch Betrüger, die ganz klassisch den Müll durchwühlen. Wer Briefe von der Bank oder der Versicherung nicht schreddert, muss sich nicht wundern, wenn diese Daten irgendwann einmal missbraucht werden.

 

-->>  Wer mehr wissen will: Auf Initiative des Bundesministeriums des Innern (BMI) und im Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) haben führende deutsche Experten eine interdisziplinäre Studie mit dem Titel "Identitätsdiebstahl und Identitätsmissbrauch im Internet - Rechtliche und technische Aspekte" erstellt. Die Studie führt aus, inwiefern Identitätsdiebstahl und Identitätsmissbrauch heute die Sicherheit von E-Government und E-Business bedrohen. Sie nimmt darüber hinaus eine detaillierte Bewertung des geltenden Rechts in Bezug auf Identitätsdiebstahl vor und zeigt sowohl bereits erzielte Erfolge als auch neue Lösungsansätze und offene Fragen im Kampf gegen Diebstahl und Handel von digitalen Identitäten auf.

 

 

Wie gehen die Betrüger vor?

 

In den meisten Fällen werden Ihre Daten für Warenkreditbetrug verwendet. Die Betrüger bestellen Waren auf Rechnung in Onlineshops und Versandhäusern unter Ihrer Identität. Sie brauchen reale Personen mit einer guten Bonität, weil die meisten Shops die Kreditwürdigkeit der Kunden vorab überprüfen. Heißt: Für ausgedachte Personen wie Lisa Müller, geboren am 1. Juli 1969 in Nürnberg, würden die meisten Shops keine Waren versenden, wenn Auskunfteien wie die Schufa oder Creditreform keine Daten über diese Person gespeichert haben.  

 

Die Betrüger bestellen die Waren natürlich nicht an Ihre reale Adresse und verwenden auch nicht Ihre Kontonummer - dann würden Sie von den Machenschaften ja Kenntnis erhalten und könnten sich rechtzeitig wehren. Vielmehr verwenden sie Paketstationen, an denen sie die Ware bequem abholen können. Häufig nutzen sie aber auch leer stehende Wohnungen in anonymen Mehrfamilienhäusern. Dort postieren sie Mittelsmänner, die die Ware dann von der Post annehmen - oder sie lassen die Waren von gutgläubigen Nachbarn annehmen. In eher seltenen Fällen mieten die Betrüger auch Wohnungen an und halten sich selbst darin auf. Anzeichen für betrügerische Aktivitäten können ständig wechselnde Namensschilder an der Haustür sein. 

 

Zumeist eröffnen die Betrüger dann auch unter einer geklauten Identität Onlineshops oder Ebay-Konten, um die Waren weiterzuverkaufen. Oftmals verkaufen sie die gleiche Ware mehrmals. In Fällen, in denen der Personalausweis abhanden kommt, können die Betrüger sogar Konten oder Kreditkarten beantragen. 


Die geprellten Unternehmen und Kunden versuchen natürlich, ihre offenen Forderungen einzutreiben und schalten irgendwann auch Rechtsanwälte und Inkassofirmen ein. Zumeist beginnt jetzt ein monatelanger Prozess. Vollstreckt wird unter den falschen Adressen, wo man Sie natürlich niemals antrifft. Nach mehreren Mahnungen tritt irgendwann der Gerichtsvollzieher auf den Plan, der den vermeintlichen Schuldner ebenfalls an der falschen Adresse aufsucht. Weil er diesen natürlich niemals antreffen kann, ergeht am Ende des Verfahrens ein zivilrechtlicher Haftbefehl zur Abgabe der eidesstaatlichen Versicherung  (Haftbefehl) - und ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis der Stadt. Die Betrüger sind zu diesem Zeitpunkt längst schon über alle Berge und treiben an einem anderen Ort und mit neuen Identitäten ihr Unwesen. Von den sehr realen Schuldnereinträge und Haftbefehle erlangen Sie während dieser ersten Phase erst einmal keine Kenntnis - solange Sie nicht gerade ein Rechtsgeschäft abwickeln, in dessen Zuge Ihre Bonität überprüft wird und solange Sie nicht in eine Polizeikontrolle geraten. 

 

Nun beginnt Phase 2: Die Inkassofirmen sind etwas gewiefter und recherchieren etwas besser als die Behörden. In den allermeisten Fällen finden sie die realen Personen sehr rasch. In der Annahme, Sie seien der säumige Schuldner, schicken sie nun aggressive Forderungen an Ihre reale Adresse. Jetzt beginnt für Sie der Albtraum. 

 

 

Ich bin Opfer geworden. Was muss ich jetzt tun?

 

Erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei wegen Betrugs und Identitätsdiebstahls. Leider kennen viele Behörden das Problem noch nicht und es mangelt an den Ressourcen, sofort umfassend zu ermitteln. Aus diesem Grund ist es überaus wichtig, dass Sie jede einzelne Forderung, die bei Ihnen eintrifft, zur Anzeige bringen. Beziehen Sie sich dabei immer wieder auf das Kennzeichen der ersten Anzeige. Kopieren Sie die Anzeige.  

 

Leider müssen Sie sich auch mit jeder einzelnen Forderung auseinandersetzen. Häufig sind die ersten Forderungen, die bei Ihnen eintreffen, bereits der zweite oder dritte Mahnbescheid; es wurde ja bereits versucht, an der falschen Adresse zu vollstrecken. Für Sie ist daher oft nicht ersichtlich, um was konkret es bei der Forderung eigentlich geht. Denn was wohin wann und für wie viel Geld bestellt wurde, steht in den wenigsten Mahnbriefen.  

 

Die Inkassobüros drohen Ihnen nun zumeist mit einer Konto- und Gehaltspfändung - und es kann auch sein, dass sie bei Ihnen vor der Haustür stehen, um Ihnen etwas Angst einzujagen.   

 

Seien Sie jedoch unbesorgt: Sie sind nicht der Schuldner und die Beweispflicht liegt nicht bei Ihnen, sondern bei den geprellten Unternehmen, die natürlich niemals beweisen können, dass Sie die Waren bestellt haben. Sie müssen also auf keinen Fall die Rechnungen bezahlen und Sie sollten sich auch nicht einschüchtern lassen. 

 

Trotzdem müssen Sie sich wehren - und zwar innerhalb der sehr kurzen Fristen, die Ihnen die Inkassofirmen aufnötigen. Teilen Sie den Firmen - und auch den geprellten Unternehmen, welche die offene Forderung ja zumeist an das Inkassobüro verkauft haben - schriftlich mit, dass Sie nicht der gesuchte Schuldner sind und hier ein Betrugsfall vorliegt. Nennen Sie das Aktenzeichen der Anzeige, legen Sie diese immer in Kopie mit bei und nennen Sie den Firmen die Kontaktdaten der ermittelnden Polizeibehörde mit der Aufforderung, sich umgehend hier mit der offenen Forderung zu melden. Sehr wichtig ist, dass Sie sehr deutlich von den Inkassobüros und Unternehmen alle Informationen zu diesem Fall anfordern. Diese müsse Sie umgehend der Polizei mitteilen. Fordern Sie die Unternehmen und Inkassobüros auch auf, Ihnen binnen einer 14-tägigen Frist mitzuteilen, welche Daten sie über Sie gespeichert oder an weitere Unternehmen und Behörden weitergeleitet haben. Drängen Sie massiv darauf, dass diese falschen Daten über Sie gemäß des  §35 des Bundesdatenschutzgesetzes umgehend zu löschen sind. Die Firmen sind dazu verpflichtet und sie sind auch verpflichtet, Ihnen darüber einen Beleg innerhalb der 14-tägigen Frist, die völlig angemessen ist, zukommen zu lassen. Das Bundesdatenschutzgesetz ist in diesem Fall eindeutig. 

 

Versäumen die Firmen die Löschung dieser falschen Daten, kann das unangenehme Folgen für Sie haben -  dies ist der eigentliche Schaden für die Opfer aus dem Identitätsdiebstahl. Denn die Unternehmen handeln mit den Datensätzen - und die falschen Schuldnerdaten belasten Ihre Bonität. Es kann sein, dass Sie künftig Probleme bekommen, wenn Sie einen Kredit aufnehmen, ein Auto kaufen oder einen Handyvertrag abschließen wollen.  

 

Oftmals werden die Inkassofirmen zu allem Überfluss nicht nach Ihrem schriftlichen Widerspruch locker lassen und Sie trotzdem weiter belästigen. In den allermeisten Fällen werden die Firmen Ihren Forderungen nach Mitteilung über die gespeicherten Daten oder deren Löschung zunächst auch gar nicht nachkommen. Da dies ein grober Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz ist, müssen Sie spätestens an dieser Stelle einen Anwalt einschalten und Ihr gutes Recht durchsetzen. Das ist das ärgerlichste an der ganzen Sache. Bleiben Sie hier hartnäckig, auch wenn es psychisch belastend ist. Nur so wird Ihr guter Ruf irgendwann wieder hergestellt. 

 

 

Wo finde ich gute Rechtsberatung und wer zahlt die Kosten dafür? 

 

Leider gibt es in Deutschland nur sehr wenige Kanzleien, die auf die Vertretung von Opfern von Identitätsdiebstahl spezialisiert sind. Eine davon, die auch Tina Groll vertreten hat, ist die Kanzlei Bartels-Kim-Wollenhaupt in Berlin, doch es gibt noch einige weitere. Branchendienste für Juristen geben Auskunft, welche Kanzlei in Ihrer Nähe sich mit dem Phänomen befasst. Achten Sie darauf, dass die Kanzlei sowohl Ahnung von Zivil- und Strafrecht als auch von IT-Recht und Datenschutz hat. Leider werden Sie die Kosten für eine juristische Vertretung selbst zahlen müssen. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für Identitätsdiebstahl (noch) nicht. Noch viel übler: Es gibt auch keinen Opferverband, der Ihnen nun helfen kann.  

 

Jedoch finden Sie Hilfe beim Landesdatenschützer Ihres Bundeslandes und auch die Verbraucherzentralen beraten Betroffene. Zudem gibt es in Bochum eine Forschungsgruppe zu diesem Phänomen, die ein Sorgentelefon eingerichtet hat (Nummer auf der nächsten Seite); auch einige Medien und Mediendienste wie Golem, Heise.de oder das Datenschutzressort von ZEIT ONLINE bieten weitere Informationen an.

 

Hoffnung macht auch Folgendes: Die Kosten für Ihre anwaltliche Vertretung können Sie zumeist bei den Inkassofirmen wieder geltend machen. Wenn diese Sie  nämlich trotz schriftlichem Widerspruch und Mitteilung, dass ein Betrugsfall vorliegt, weiter belästigen und Ihren Forderungen nach Löschung der falschen Daten nicht nachkommen, können Sie die Kosten für das anschließende Rechtsverfahren natürlich den Inkassofirmen auferlegen. Manche lassen es jedoch zunächst darauf ankommen, dass Sie sie verklagen. Dabei werden Sie zunächst in Vorleistung gehen müssen. Seien Sie dennoch unbesorgt: Das Recht ist auf Ihrer Seite - nur liegt es an Ihnen und Ihrem Anwalt, dieses Recht nun auch durchzusetzen.  

 

-->> Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt Standardschreiben aufsetzen, mit denen Sie auf alle weiteren Forderungen reagieren. Andernfalls zahlen Sie horrende Summen für hunderte von Anwaltsschreiben. Und vergessen Sie niemals, jede weitere Forderung ebenfalls zur polizeilichen Anzeigen zu bringen und bei jeder weiteren Forderung die Unternehmen auf die Herausgabe und Löschung der falschen Daten zu drängen. 

 

 

Was passiert mit den falschen Daten?

 

Sehr wichtig ist nun auch, dass Sie bei der Schufa eine Selbstauskunft einholen. Neben der Schufa gibt es in Deutschland eine Reihe weitere Auskunfteien und Unternehmen (siehe Liste als Download), die mit Ihren Daten und Kreditwerten handeln. Leider ist die Rechtslage noch immer so, dass Sie - außer dem Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft einmal im Jahr - sogar noch dafür zahlen müssen, damit die Unternehmen Ihnen mitteilen, welche Daten sie über Sie gespeichert haben. Verwenden Sie auch hier ein Standardschreiben, das Sie sich am Besten von Ihrem Anwalt aufsetzen lassen. Informieren Sie darin die Auskunfteien darüber, dass Sie Opfer von Identitätsdiebstahl geworden sind.

 

Übersicht aller Auskunfteien
Zusammenstellung der Schufa

 

Es gibt einge Auskunfteien, die Ihnen entgegenkommen und einen Sperrvermerk in Ihre Daten einfügen, die falschen Daten umgehend löschen und auch alle weiteren Unternehmen, die geschädigt wurden und Sie noch nicht gefunden haben, über den Betrugsfall informieren.

 

Auf jeden Fall geben Ihnen die Selbstauskünfte Indizien darüber, wo die Betrüger noch unter Ihrer Identität Schulden angehäuft haben. Aus den Datensätzen geht zwar nicht hervor, was wann wo und wie bestellt wurde, sondern nur, dass Forderungen offen sind - doch diese Indizien reichen ja aus, um die Unternehmen zu kontaktieren. Warten Sie nicht ab, dass auch diese Firmen Inkassobüros auf Sie hetzen, werden Sie selbst tätig und schreiben Sie auch diese Unternehmen mit einem Standardschreiben an, in dem Sie über den Betrug informieren. Zeigen Sie auch diese Fälle an.

 

Sie sehen: Es kommt sehr viel Schreibarbeit auf Sie zu.  

 

-->> Schicken Sie alle Schreiben zunächst per Fax und per Email an die Unternehmen,  schreiben Sie "zuerst per Fax/Email" auf den Kopf, dann brauchen Sie keine Einschreiben zu verwenden. Das spart Geld. Setzen Sie den Unternehmen immer Fristen von 14 Tagen. Dieser Zeitraum ist angemessen und ausreichend. Lassen die Firmen diese  Fristen verstreichen, schalten Sie sofort den Anwalt ein. Wenn die Firmen Ihrer Forderung nach Aufklärung  nicht nachkommen, müssen sie die Kosten für Ihre anwaltliche Vertretung übernehmen.  

 

-->> Die Schufa bietet für Opfer von Identitätsdiebstahl einen Selbstüberwachungsservice an, der zwar kostenpflichtig ist, aber Sie sofort darüber informiert, wenn sich Änderungen in Ihren Daten ergeben. 

 

 

Wann hört dieser Terror auf?

 

Niemand kann Ihnen genau sagen, wann der Spuk vorbei sein wird. Fest steht aber: Irgendwann hört es auf, ganz einfach weil Ihre Identität für die Betrüger wertlos wird, wenn Ihre Bonität schlecht ist, was vorprogrammiert ist. In sehr schlimmen Fällen haben die Betrüger dann mehr als hundertmal unter Ihrem Namen Warenkreditbetrug begangen, in eher einfachen Fällen ist die Sache nach wenigen Malen ausgestanden.

 

Auch wenn es schlimm ist: Sorgen Sie in der Zeit, in der Mahnungen und Forderungen bei Ihnen eintreffen, immer dafür, dass Ihr Briefkasten geleert wird. Sollten Sie in dieser Zeit eine Weile abwesend sein, riskieren Sie damit, dass die Verfahren an Ihrer realen Adresse weitergeführt werden und am Ende sogar eine Konto- und Gehaltspfändung ansteht. Darum ist es überaus wichtig, auf die Forderungen zu reagieren und die Fristen einzuhalten.

 

 

Was passiert mit Haftbefehlen und Schuldeneinträgen?

 

Sofern Haftbefehle gegen Sie und Einträge über Sie im Schuldnerverzeichnis vorliegen, müssen Sie umgehend deren Löschung bei den zuständigen Amtsgerichten beantragen. Das sollten Sie besser nicht auf eigene Faust machen, sondern dazu Ihren Anwalt einschalten. Die Behörden sind auf das Phänomen nicht vorbereitet, erwarten Sie also lieber nicht, dass man mit Ihnen sensibel umgeht. Für die meisten Amtsrichter werden Sie der gesuchte Schuldner sein und auch bleiben, der sich nun auch noch dreist dagegen zu wehren versucht. Jedoch ist die Rechtslage eindeutig. Nach einigen Wochen werden diese Daten über Sie gelöscht.   

 

Sollten Sie tatsächlich in Polizeigewahrsam genommen werden, schalten Sie sofort Ihren Anwalt an.   

 

Ärgerlich ist es nur, wenn Sie gar nicht wissen, ob solche falschen Daten in fremden Städten über Sie gespeichert sind. Leider gibt es kein Zentralregister, das darüber Auskunft gibt.  

 

 

Habe ich als Opfer Anspruch auf Schadensersatz?

 

Ja, aber Sie werden ihn höchstwahrscheinlich niemals durchsetzen können. Zum einen werden in über 95 Prozent der Fälle die Betrüger nie gefunden, zum anderen ist bei denen zumeist nichts zu holen. Und das Schlimmste: Vor Ihnen sind alle geschädigten Unternehmen schadensersatzberechtigt. Sie selbst teilen sich Ihr Recht auf Wiedergutmachung zudem mit sehr wahrscheinlich Hunderten anderen, deren Identität ebenfalls von den Betrügern missbraucht wurde.

 

 

Wie kann ich mich im Vorfeld schützen? 

 

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